Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainingsstunden und Kurse über Lilly´´s Hundetraining
§ 1 Veranstalter der Trainings und Kursstunden
Veranstalterin der Trainings und Kursstunden ist die Hundetrainerin Sabrina Schneider.
§ 2 Anmeldung zu einer Veranstaltung;
Vertragsabschluss
Ein Vertrag über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung kommt erst durch die Bestätigung der Veranstalterin zustande.
§ 3 Leistungen der Veranstalterin
Der Umfang der von der Veranstalterin zu erbringen Leistung ergibt sich aus der Be-Schreibung der jeweiligen Veranstaltung (Trainings/ Kursstunden). Die Veranstalterin behält sich vor, den jeweiligen Inhalt der Veranstaltung zu ändern.
§ 4 Zahlung der Teilnahmegebühr
(1)
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von sieben Tagen nach Bestätigung der
Veranstalterin (§ 2), spätestens jedoch zu Beginn der ersten Stunde zu zahlen.
(2)
Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr besteht unabhängig von der tastsächlichen Anwesenheit in der Veranstaltung (Trainings/Kursstunden).
(3)
Bei Inanspruchnahme einer 10er- Karte verfällt diese spätestens nach 10 Monaten nach der Bestätigung der Veranstalterin (§2). Nicht in Anspruch genommene
Trainings- oder Kursstunden werden nach Ablauf dieser Frist nich erstattet.
§ 5 Rücktritt des Teilnehmers
(1) Der Rücktritt des Teilnehmers von
einer Veranstaltung Bedarf der Schriftvorm (§ 126 BGB). Maßgeblich ist der
Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
(2) Tritt der Teilnehmer vor einer
Veranstaltung von dieser zurück, kann die Veranstalterin eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und ihre
Aufwendungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Teilnahmegebühr verlangen. Der Ersatzanspruch der Veranstalterin ist unte Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendung pauschalisiert und beträgt:
a) bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 60 % der Teilnahmegebühr,
b) bis zu zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 85 % der Teilnahmegebühr,
c) ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr.
Eine Erstattung der Teilnahmegebühr entfällt ferner dann, wenn infolge des Rücktritts des Teilnehmers eine Veranstaltung abgebrochen werden muss.
§ 6 Terminveränderungen, Nichtteilnahme an Veranstaltungen
(1) Die Veranstalterin behält sich vor, die Termine einzelner Veranstaltungen jederzeit ohne eine besondere Vorankündigung zu ändern. Die Teilnahmegebühr wird bei der Absage eines Termins von der Veranstalterin erstattet, weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind
ausgeschlossen.
(2) Der Teilnehmer muss die Veranstalterin mindestens 24 Stunden vor einer vereinbarten Einzeltrainings- oder Kursstunde benachrichtigen, wenn er an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann.
Unterbleibt eine rechtzeitige Benachrichtig durch den Teilnehmer, ist die
Veranstalterin berechtigt die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung in voller Höhe zu fordern.
§ 7 Gewährleistungsausschuss
Die Veranstalterin übernimmt keine
Gewährleitung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse.
Die Veranstalterin versichert jedoch, dies nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
§ 8 Versicherung des Teilnehmers
Mit der Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung versichert der Teilnehmer, dass a) sein Hund, soweit ihm bekannt,
nicht an einer für Mensch oder andere Hunde ansteckende Krankheit z.B. Zwingerhusten) leidet,
b) sein Hund alle erforderlichen Impfungen erhalten hat,
c) für seinen Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
§ 9 Gewährleistungsausschuss, Haftung
(1) Mit dem Abschluss eines Vertrags über eine Beratung oder die Teilnahme an einem Kurs bzw. einem Training kommt kein selbständiger Garantie- oder Gewährvertrag zwischen der Veranstalterin und dem Kunden zustande.
(2) Die Haftung der Veranstalterin für Schäden, die nicht in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen, ist auf die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Veranstalterin oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beschränkt. Ansprüche gegenüber sonstigen Dritten, die an der Veranstaltung teilnehmen und weder gesetzliche Vertreter noch Erfüllungshilfen der Veranstalterin sind, bleiben hiervon unberührt.
(3) Das Betreten des Trainingsgeländes der Veranstalterin und die Nutzung der zum Trainingsgelände gehörenden Anlagen und Geräten geschieht auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin versichert, dass das Trainingsgelände und die zum Trainingsgelände gehörenden Anlagen und Geräte auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für die vorgesehene Nutzung überprüft werden.
(4) Die Veranstalterin weist darauf
hin, dass alle Kursteilnehmer auch während des Kurses bzw. des Trainings den
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB),
unterliegen, und daher für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder Sachbeschädigungen, die Sie oder ihr Tier verursachen,
einzustehen haben. Die Veranstalterin übernimmt während der Dauer des Kurses bzw. des Trainings nicht die Aufsicht über die Teilnehmenden Tiere; eine Tieraufseherhaftung der Veranstalterin (§834 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 10 Rechte an Fotos und Aufnahmen während der Veranstaltung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder und Aufnahmen, die während der Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen, von der Veranstalterin frei für ihre Zwecke genutzt werden können. Der Teilnehmer verzichtet auf Entlohnung für das zuvor erteilte Einverständnis.